Autofahrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abzuschließen. Im Gegensatz dazu sind Teil- und Vollkaskoversicherungen optional. Die Höhe der Versicherungsprämien wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter das Alter des Versicherungsnehmers, sein Beruf, sein Wohnort und das Fahrzeugmodell. Um die Kosten zu senken, sollten nicht nur regelmäßig Online-Vergleiche durchgeführt werden, sondern auch bestehende Policen regelmäßig auf Aktualität geprüft und bei Bedarf gewechselt werden.
Laut dem Steuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe“ können Privatpersonen die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Allerdings ist der Anteil, der sich auf die Kaskoversicherung bezieht, nicht abzugsfähig, da dieser als Sachversicherung gilt und somit keine persönliche Lebensrisiken abdeckt. Selbstständige hingegen haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den Haftpflichtbeiträgen auch die Kosten der Kaskoversicherung steuerlich abzusetzen, wie das Onlineportal lohnsteuer-kompakt.de berichtet.
Steuervorteile durch Kfz-Versicherung: Diese Bedingungen gelten
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht zählen nach Angaben des Steuerhilfevereins zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“, ähnlich wie Kranken- oder Pflegeversicherungen. Privatpersonen können bis zu 1.900 Euro jährlich als Vorsorgeaufwendungen absetzen, während Selbstständige einen Höchstbetrag von 2.800 Euro haben.
Um die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss sowohl Halter des Fahrzeugs als auch steuerpflichtig sein.
Kfz-Versicherung und Steuererklärung: So setzen Sie Ihre Beiträge ab
Fahrzeughalter können die Kosten ihrer Kfz-Versicherung auf verschiedene Weise steuerlich absetzen, wie lohnsteuer-kompakt.de erklärt:
- Sonderausgaben: Wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt, können die Haftpflichtbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Werbungskosten: Bei beruflicher Nutzung des Fahrzeugs können die Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
- Gemischte Nutzung: Bei sowohl privater als auch beruflicher Nutzung wird der berufliche Anteil als Werbungskosten und der private Anteil als Sonderausgaben abgesetzt.
- Entfernungspauschale: Fahrten zur Arbeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können über die Entfernungspauschale abgegolten werden, wodurch die Kfz-Versicherung nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
Das Finanzamt akzeptiert jedoch die volle Höhe der Kfz-Versicherung als abzugsfähige Sonderausgabe. Bei der Steuererklärung 2024 sollten Steuerzahler besonders aufmerksam sein, um alle relevanten Fristen und Details im Blick zu behalten.
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